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Liebes Mitglied der Schützengilde Ravensburg 1469 e.V !


 

Am 18.06.2009 hat der Bundestag die Verschärfung des Waffenrechts beschlossen. Die Verschärfung trifft die meisten von uns und besonders die, die in der Vergangenheit wenig oder sogar gar nicht am sportlichen Schießen teilgenommen haben, aber Waffen zuhause verwahren. Nach § 4 Abs.4 WaffG kann die Behörde jetzt die Bedürfnisse auch fortlaufend prüfen. Auch wurde §8 Abs.2 WaffG dahingehend geändert, dass bei der Bedürfnisprüfung nicht mehr allein die Vereinszugehörigkeit zählt, sondern dass jeder Sportschütze nachweisen muss, dass er regelmäßig den Schießsport betreibt. Als regelmäßig gilt derzeit wer 1x im Monat oder 18 x im Jahr zum Schießen geht, je nach Auslegung der einzelnen Behörde, jedoch (derzeit noch) egal in welcher Waffen-Disziplin.

 

Zwei wesentliche Punkte sind zwingend zu beachten:

 

  1. Die gesetzeskonforme Aufbewahrung von Waffen in den geforderten Waffenschränken
  2. Der Nachweis des bestehenden Bedürfnisses.

 

Die Ordnungsbehörde überprüft diese Punkte bereits in der Form, indem jetzt alle WBK Besitzer angeschrieben werden und aufgefordert werden die Art Ihrer Waffenaufbewahrung zu beschreiben .In diesem Schreiben werden die Waffenbesitzer z. T. auch aufgefordert das weiter bestehende Bedürfnis nachzuweisen. Mit anderen Worten einen Nachweis über das regelmäßige Training in form eines Schiessbuches oder als Auszug aus der Schiesskladde zu liefern.

 

In Bezug auf die gesetzeskonforme Verwahrung gibt es keine Kompromisse. Unabhängig von dem dokumentarischen Nachweis der Aufbewahrung wird die Behörde wie bereits angekündigt in jedem Fall auch Stichprobenkontrollen bei Ihnen zu Hause durchführen.

 

Für den Nachweis des Bedürfnisses gibt es etwas mehr Spielraum.

Wenn für die letzten Jahre kein Nachweis über regelmäßiges Training geliefert werden kann, kann der Schütze durchaus eine Aufschiebung der Prüfung erbitten und den Nachweis in den folgenden Jahren liefern. In der tatsächlichen Ausführungs-Verordnung (die noch aussteht) wird es wahrscheinlich einen Alters-Bonus für Langjährige und Ältere Waffenbesitzer geben,  so dass bei diesen dann das vier od. fünfmalige Schießen pro Jahr ausreichend sein wird, auch wird niemand auf seine Sportwaffen deswegen verzichten müssen, es kann jedoch sein, dass wenn über einen längere Zeitraum nicht mehr geschossen wurde, die Munitions-Erwerbs-Berechtigung in Frage gestellt wird ggf. entfällt.

 

Um den Schützen, die in der letzten Zeit nicht so aktiv waren, den Einstieg zu erleichtern, wird die Schützengilde jeweils am ersten Freitag im Monat  von 17,00 bis 19,00 Uhr

 

Einen Freitags-Treff für Wiedereinsteiger beginnen.

 

Erster Termin hierfür wäre der 06.11.2009 von 17,00 Uhr bis 19,00 Uhr bei uns im Schützenhaus

 

Um den betreffenden Schützen die Möglichkeit zu geben, mit Gleichgesinnten Ihren Schießnachweis zu erbringen, wird am Anfang jeweils eine sachkundige Person auf dem Stand, Ihnen an diesem Tag zur Seite stehen.

 

So können sich all diejenigen wieder treffen, die aus den verschiedensten Gründen schon länger nicht mehr an sportlichen Aktivitäten teilgenommen haben. Es gibt bestimmt manch freudiges Wiedersehen nach langer Zeit. Selbstverständlich können auch jederzeit an den übrigen Schiesstagen Trainingseinheiten als Bedürfnis- nachweis geschossen werden. Wir hoffen auf rege Teilnahme.

 

WIR LASSEN UNS UNSEREN SPORT NICHT VERMIESEN!

 

Wir lassen Sie selbstverständlich mit den aktuellen Fragen nicht alleine, und stehen für dringende Fragen zu diesen Aktuellen Themen gerne auch telefonisch für Sie bereit.

 

Zu Auskünfte hierfür helfen Ihnen Ihre Schützenkameraden gerne weiter:      

 

Hr. Michael Maurer                        Tel. 0751-3623450

                        Hr. Werner Euchler                       Tel. 07527-2370

                        Hr. Alexander Schulz                  Tel. 0751-52475

 

 

Mit freundlichem Schützengruß

 

Michael Maurer

Oberschützenmeister

 

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Achtung: bitte beachten Sie auch den Termin für die nächste Qualifizierung zur Schieß- und Standaufsicht (eine Art Schieß-Stand-Sachkunde) die durch Gesetzesänderungen notwendig wurde. Anmeldung zum nächsten Kurs, Termin:

Am 12.11.2009 von 17,30 Uhr bis 21,00 Uhr bei uns im Schützenhaus.

Kursgebühr für Mitglieder. KEINE jedoch € 7,50   Druck- u. Herstellungskosten, für Urkunden u. Ausweis. Sollten keine Aktuellen Schulungsunterlagen Ihnen zur Verfügung stehen, die zu Schulungszwecken jedoch zwingend notwendig sind fallen hierfür zusätzlich € 11,50  (für Druckkosten) an. Für Nichtmitglieder zzgl. € 7,00 Kursgebühr

 

Anmeldungen bitte an Hr. Schulz Tel. 0751-52475 / Fax 0751-551831 oder per E-Mail: a.schulz_bau-sanierung@t-online.de

Oder am Aushang (schwarzem Brett) im Schützenhaus.

 

Hinweis: wir möchten Sie und insbesondere unsere Neumitglieder bei dieser Gelegenheit noch darauf hinweisen, dass wir dieses Jahr einen Sachkundelehrgang nach den neuesten gesetzlichen Vorgaben durchführen werden. Zeitpunkt hierfür wäre für
Teil 1: Samstag 05.12.09 von 9,00 Uhr bis 17,00 Uhr

Teil 2: Samstag 12.12.09 von 9,00 Uhr bis 17,00 Uhr

Auch hierfür bitte ich um Anmeldung an Hr. Schulz Tel. 0751-52475 / Fax 0751-551831 oder per E-Mail: a.schulz_bau-sanierung@t-online.de

Oder am Aushang (schwarzem Brett) im Schützenhaus.

 

Anmeldeschluss zum jeweiligen Kurs 1 Woche vor Kursbegin