Liebes Mitglied der Schützengilde
Ravensburg 1469 e.V
!
Am
18.06.2009 hat der Bundestag die Verschärfung des Waffenrechts
beschlossen. Die Verschärfung trifft die meisten von uns und
besonders die, die
in der Vergangenheit wenig oder sogar gar nicht am sportlichen
Schießen
teilgenommen haben, aber Waffen zuhause verwahren. Nach § 4 Abs.4
WaffG kann
die Behörde jetzt die Bedürfnisse auch fortlaufend
prüfen. Auch wurde §8
Abs.2 WaffG dahingehend geändert, dass bei der Bedürfnisprüfung
nicht
mehr allein die Vereinszugehörigkeit zählt, sondern dass
jeder Sportschütze
nachweisen muss, dass er regelmäßig den Schießsport
betreibt. Als regelmäßig
gilt derzeit wer 1x im Monat oder 18 x im Jahr zum Schießen geht,
je nach Auslegung
der einzelnen Behörde, jedoch (derzeit noch) egal in welcher
Waffen-Disziplin.
Zwei wesentliche Punkte sind zwingend zu beachten:
Die Ordnungsbehörde überprüft diese Punkte bereits in der Form, indem jetzt alle WBK Besitzer angeschrieben werden und aufgefordert werden die Art Ihrer Waffenaufbewahrung zu beschreiben .In diesem Schreiben werden die Waffenbesitzer z. T. auch aufgefordert das weiter bestehende Bedürfnis nachzuweisen. Mit anderen Worten einen Nachweis über das regelmäßige Training in form eines Schiessbuches oder als Auszug aus der Schiesskladde zu liefern.
In Bezug auf die
gesetzeskonforme Verwahrung gibt es keine
Kompromisse. Unabhängig von dem dokumentarischen Nachweis der
Aufbewahrung wird
die Behörde wie bereits angekündigt in jedem Fall auch
Stichprobenkontrollen
bei Ihnen zu Hause durchführen.
Für den Nachweis des Bedürfnisses gibt es etwas mehr Spielraum. Wenn für die letzten Jahre kein Nachweis über regelmäßiges Training geliefert werden kann, kann der Schütze durchaus eine Aufschiebung der Prüfung erbitten und den Nachweis in den folgenden Jahren liefern. In der tatsächlichen Ausführungs-Verordnung (die noch aussteht) wird es wahrscheinlich einen Alters-Bonus für Langjährige und Ältere Waffenbesitzer geben, so dass bei diesen dann das vier od. fünfmalige Schießen pro Jahr ausreichend sein wird, auch wird niemand auf seine Sportwaffen deswegen verzichten müssen, es kann jedoch sein, dass wenn über einen längere Zeitraum nicht mehr geschossen wurde, die Munitions-Erwerbs-Berechtigung in Frage gestellt wird ggf. entfällt.
Um den Schützen, die in der letzten Zeit nicht so aktiv waren, den Einstieg zu erleichtern, wird die Schützengilde jeweils am ersten Freitag im Monat von 17,00 bis 19,00 Uhr
Einen
Freitags-Treff für Wiedereinsteiger beginnen.
Erster Termin hierfür wäre der 06.11.2009 von 17,00 Uhr bis 19,00 Uhr bei uns im Schützenhaus
Um den betreffenden Schützen die Möglichkeit zu geben, mit Gleichgesinnten Ihren Schießnachweis zu erbringen, wird am Anfang jeweils eine sachkundige Person auf dem Stand, Ihnen an diesem Tag zur Seite stehen.
So können sich all diejenigen wieder treffen, die aus den verschiedensten Gründen schon länger nicht mehr an sportlichen Aktivitäten teilgenommen haben. Es gibt bestimmt manch freudiges Wiedersehen nach langer Zeit. Selbstverständlich können auch jederzeit an den übrigen Schiesstagen Trainingseinheiten als Bedürfnis- nachweis geschossen werden. Wir hoffen auf rege Teilnahme.
WIR LASSEN UNS UNSEREN SPORT NICHT VERMIESEN!
Wir lassen Sie selbstverständlich mit den aktuellen Fragen nicht alleine, und stehen für dringende Fragen zu diesen Aktuellen Themen gerne auch telefonisch für Sie bereit.
Zu Auskünfte hierfür helfen Ihnen Ihre Schützenkameraden gerne weiter:
Hr. Michael Maurer Tel. 0751-3623450 Hr. Werner Euchler Tel. 07527-2370 Hr. Alexander Schulz Tel. 0751-52475
Mit freundlichem Schützengruß
Michael Maurer Oberschützenmeister
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Achtung: bitte beachten Sie auch den Termin für die nächste Qualifizierung zur Schieß- und Standaufsicht (eine Art Schieß-Stand-Sachkunde) die durch Gesetzesänderungen notwendig wurde. Anmeldung zum nächsten Kurs, Termin: Am 12.11.2009 von 17,30 Uhr bis 21,00 Uhr bei uns im Schützenhaus. Kursgebühr für Mitglieder. KEINE jedoch € 7,50 Druck- u. Herstellungskosten, für Urkunden u. Ausweis. Sollten keine Aktuellen Schulungsunterlagen Ihnen zur Verfügung stehen, die zu Schulungszwecken jedoch zwingend notwendig sind fallen hierfür zusätzlich € 11,50 (für Druckkosten) an. Für Nichtmitglieder zzgl. € 7,00 Kursgebühr
Anmeldungen
bitte an Hr. Schulz Tel. 0751-52475 / Fax 0751-551831 oder per E-Mail: a.schulz_bau-sanierung@t-online.de Oder am Aushang (schwarzem Brett) im Schützenhaus.
Hinweis: wir möchten Sie und insbesondere
unsere Neumitglieder
bei dieser Gelegenheit noch darauf hinweisen, dass wir dieses Jahr
einen
Sachkundelehrgang nach den neuesten gesetzlichen Vorgaben
durchführen werden.
Zeitpunkt hierfür wäre für Teil 2: Samstag 12.12.09 von 9,00 Uhr bis
17,00 Uhr Auch
hierfür bitte ich um Anmeldung an Hr. Schulz Tel. 0751-52475 / Fax
0751-551831
oder per E-Mail: a.schulz_bau-sanierung@t-online.de Oder am Aushang (schwarzem Brett) im Schützenhaus.
Anmeldeschluss zum jeweiligen Kurs 1 Woche vor Kursbegin
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